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250 Jahre ÖFFENTLICH

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Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden für seine Hofbibliothek in Karlsruhe eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher dieser Hofbibliothek nach Karlsruhe. Der gemeinsame Bestand der Bibliotheca publica Carolo-Fridericiana wurde auf 20.000 Bände geschätzt. Der Markgraf bestimmte seine Bibliothek zum öffentlichen Gebrauch für das gelehrte Publikum. Das lateinische Statut, das er an die Tür zur Bibliothek anschlagen ließ, regelt den Nutzungszweck, die Öffnungszeiten, das Verhalten der Nutzer in den Bibliotheksräumen, die Ausleih- und Bestellmodalitäten, die Nichtverleihbarkeit von Handschriften und seltenen Drucken, die Fürsorge- und Schadensersatzpflicht der Nutzer für beschädigtes oder verlorenes Bibliotheksgut, die Verlängerung von Leihfristen und die Bestrafung bei Diebstahl. Fixiert wird zudem die noch heute geltende Verpflichtung badischer Verleger zur Abgabe von Pflichtexemplaren und damit die Funktion der Bibliothek als Gedächtnis Badens. Aus Anlass des Jubiläums präsentiert die Badische Landesbibliothek die zeitgenössischen Dokumente zu ihrer Einrichtung als öffentliche Anstalt. Sie verbindet dies mit einer Würdigung ihres ersten hauptamtlichen Bibliothekars Friedrich Valentin Molter und mit vier neu aus den Quellen erarbeiteten Beiträgen zur Geschichte ihrer Benutzung, ihres Bestandes, ihres Pflichtexemplarrechts und ihrer räumlichen Unterbringung.
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