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Abschied vom Abstraktions- und Traditionsprinzip?

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I. Die Überlegungen zu einer Angleichung des europäischen Zivil- und sogar des Privatrechts und die zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen sind zahlreich, befinden sich allerdings auf einem höchst unterschiedlichen Stand der Entwicklung. Während eine Vielzahl spezieller, klar abgegrenzter Materien insbesondere des Wirtschaftsrechts aufgrund von Verordnungen oder aufgrund von in nationales Recht umgesetzter Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft' eine weitgehende Angleichung erfahren hat, kann dies fiir das allgemeine Zivil­ und Handelsrecht nicht in gleichem Maße festgestellt werden. So gibt es vielzählige Vorarbeiten zu einer Angleichung' des Vertrags- und des Schuldrechts', denen eine große Zurückhaltung in Fragen des Familien- und Erbrechts' gegenübersteht. , Einen Überblick über Richtlinien, die diese Entwicklung wesentlich beeinflussen, findet man etwa bei Müller-Graf!, EC Directives as a Means of Private Law Unification, in: HartkamplHesselinkIHondiuslJoustra/du Perron (Hrsg.), Towards a European Civil Code, S. 71, 83 ff., Annex oder bei Drobnig, Europäisches Zivilgesetzbuch - Gründe und Grundgedanken, in: Martiny/ Witzleb (Hrsg.), Auf dem Wege zu einem Europäischen Zivilgesetzbuch, S. 109 ff. 'Streinz, Rn. 917, 918. , Einen Überblick über den Stand der Entwicklung vennitteln Hartlwmp/ Hesselinkl Hondiusl Joustra/ du Perron (Hrsg.), Towards a European Civil Code, Martiny/ Witz/eb (Hrsg.), Auf dem Wege zu einem Europäischen Zivilgesetzbuch.
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Preis

89,00 CHF

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