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Anlegen am Wendepunkt

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Die EU-Mitglieder Osterreich, Luxemburg und Belgien sind im Gegensatz zu den 12 ubrigen EU-Mitgliedern weiterhin in der Lage, ihren auslandischen Anlegern die Sicherheit zu bieten, dass Zinsertrage nicht an das Heimatland des Anlegers gemeldet wer­ den. Daruber hinaus behalten Osterreich und Luxemburg ihr auBerst strenges Bankgeheimnis bei, das den Schutz der Privatsphare und - in Verbindung mit dem Bankwesengesetz - den Glaubigerschutz in den Mittelpunkt stellt. Die Regelungen zum kunftigen automatischen Meldeverfahren gelten Auch Beitrittsliinder auBerdem auch fur die EU-Beitrittslander nach deren Eintritt in fallen unter Neuregelungen die ED. Osterreich, Luxemburg und Belgien werden ein gestaffeltes Quellen­ steuerverfahren umsetzen. Von dieser Quellensteuer sind folgende Anlageformen ausgenommen: . Bis zum 31.12.2010: 1n-und auslandische Anleihen, die vor dem 01.03.2001 begeben wurden ("grandfathering clause''). . Anlagefonds, die nicht mehr als 40% ihres Fondsvermogens in zinsabwerfende Produkte investieren. Vermogensanlage via Lebensversicherung. . . Nicht steuerbare Einkommensarten (Ertrage aus Beteiligungs­ rechten wie Aktien). Folgende Gestaltungsformen einer Vermogensanlage sind von der Quellensteuerfreie Anlagen im Quellensteuer nicht betroffen: Uberblick Empfanger der Zinszahlung und die Zahlstelle sind im glei­ . chen EU-Staat ansassig. . Die Zahlstelle liegt auBerhalb der EU und auBerhalb jener Lan­ der, die die Richtlinie anwenden. . Juristische Personen als Endempfanger (z. B. Stiftungen). . Evtl. Kuponeinlosung unter 15.000 EUR - im Rahmen eines ano­ nymen Tafelgeschaftes. Jl'IJ WOLFGANG SCHWEIB GUT ist Leiter Private Banking der Raiffeisenbank in Jungholz. Lesen Sie auch das Portriit auf Seite348.
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

Preis

71,00 CHF