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Arbeitsrecht als Teil freiheitlicher Ordnung

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Die Grundlinien der Arbeitsverfassung, die auch heute noch das Arbeitsrecht bestimmen, wurden bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gezogen. Dargestellt wird der Weg von der Zwangsordnung im Arbeitsleben, wie sie sich im Nationalsozialismus herausgebildet hatte und auch noch die Besatzungszeit bestimmte, zur Arbeitsverfassung der Bundesrepublik Deutschland bis zur Anfangszeit der sozialliberalen Koalition. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung des Arbeitsrechts, soweit es für die Gestaltung der gesellschaftlichen Ordnung systemprägend wurde. Die Abhandlung zeigt, dass der Gesetzgeber bereits unmittelbar nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Grundsatzentscheidung für eine freiheitliche Ordnung des Arbeitslebens traf, dass aber für diese Ordnung die Verbändeherrschaft bestimmend blieb. Auf die Anfangszeit ist auch zurückzuführen, dass man zur Deregulierung und Flexibilisierung für die Ordnung des Arbeitslebens eine Ersetzung der Tarifvertragsparteien durch die Betriebsparteien fordert. Der Umbruch vom Status zum Vertrag, der die Wirtschaftsverfassung beherrscht, markiert zwar auch den Beginn der modernen Arbeitsverfassung, die vorherrschend gebliebene Blickrichtung hat aber die Arbeitsverfassung auf ein Gegenprogramm festgelegt, in dem die Privatautonomie nicht als das prägende Element der Arbeitsverfassung in Erscheinung tritt.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

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