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Das Handelsregister. Art. 927-943 OR

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Damit das Handelsregister weiterhin seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs erfüllen kann, wurde es umfangreich modernisiert. Dieser Kommentar zeigt, welche Änderungen in den Vorschriften, aber auch in den Verfahren vorgenommen werden und wie diese in der Praxis anzuwenden sind. Die neuen Vorschriften über das Handelsregister werden auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Seit 1937 sind die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht nicht mehr umfassend revidiert worden. Die Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister erarbeitete im Jahr 2010 eine Vision zum schweizerischen Handelsregisterwesen. Sie kam zum Schluss, dass eine Modernisierung notwendig ist, da das geltende Recht den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters nicht mehr gerecht wird. Daher liess der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten, die sicherstellt, dass das Register den Anforderungen der geänderten Rahmenbedingungen und des digitalen Zeitalters gerecht werden kann. Die Neuregelungen beinhalten sowohl modifizierte Bestimmungen des geltenden Rechts als auch vollständig neue Bestimmungen. Überdies wurden im Rahmen der Modernisierung des Handelsregisters zahlreiche Bestimmungen von der Handelsregisterverordnung ins Gesetz überführt.
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