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Beteiligungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bei staatlichen Organisationen
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Durch die Arbeitsverfassung der Bundesrepublik Deutschland werden die Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die tarifvertragliche Ordnung des Arbeitslebens und in die allgemeine Vertretung von Arbeitnehmerinteressen eingebunden. Daneben gibt es eine Vielzahl von Mitwirkungsrechten der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im staatlichen Aufgabenbereich. Auf allen staatlichen Ebenen findet sich eine umfangreiche und sehr ausführliche Beratung und Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und den staatlichen Einrichtungen. Während die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf den Staat und seine Entscheidungen Einfluß nehmen, nimmt dieser die Repräsentation von Interessen und Sachverstand durch die Verbände für sich in Anspruch. In einer Vielzahl von Verfahrensweisen und Einrichtungen hat sich so eine vielschichtige Kooperation zwischen den staatlichen Stellen und den Koalitionen institutionalisiert. Diese Zusammenarbeit wurde in einem enormen Ausmaß verdichtet. Mittlerweile muß sogar von einem Phänomen besonderer Art gesprochen werden. Die Arbeit stellt diese Beteiligungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bei den staatlichen Organisationen umfassend dar.
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