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Bundeskleingartengesetz
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Die Neuauflage des Praktiker-Kommentars ist im Sinne des Begründers weitergeführt und trotzdem vollständig überarbeitet worden. Wie bei den Vorauflagen ist es vorrangiges Ziel des Praktiker-Kommentars die rechtlich zuverlässige und verständliche Erläuterung über das, was geltendes Recht ist, unter kritischer Bewertung von gerichtlichen Entscheidungen, z.B. zum Verhältnis Erholungs- zur gärtnerischen Nutzung.Weitere Schwerpunkte:UnterpachtverhältnisseVerwaltungszuschlägeBewertung von Lauben
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