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Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG

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Die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf untersagt unmittelbare und mittelbare Ungleichbehandlungen wegen einer Vielzahl von Kriterien, unter anderem auch wegen des Lebensalters. Dieses Verbot der Altersdiskriminierung bereitet im deutschen Arbeitsrecht besondere Schwierigkeiten und birgt vielerorts Risiken für Arbeitgeber und Sozialpartner. Sowohl zahlreiche Rechtsvorschriften in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen als auch hergebrachte arbeitsvertragliche Gestaltungen differenzieren zwischen Altersgruppen von Arbeitnehmern. Arbeitgeber orientierten sich bislang bei der Einstellung an Lebensalter und Berufserfahrung. Tarifvertragsparteien machten die Vergütung von der Betriebszugehörigkeitsdauer oder Berufspraxis abhängig oder vereinbarten die kündigungslose Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Der deutsche Gesetzgeber differenziert im Kündigungsschutzrecht und bei den Kündigungsfristen nach Kriterien mit Altersbezug. Die Nennung von Beispielen ließe sich nahezu beliebig fortsetzen. Das Buch behandelt die Anforderungen der EG-Richtlinie, die deutsche Umsetzung in ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einschließlich ihrer Tücken und Versäumnisse sowie die Praxisfolgen von der Stellenausschreibung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vom Tarifwesen über die Betriebsverfassung bis zum Internationalen Arbeitsrecht. Umfassende Berücksichtigung findet nicht nur die Diskussion in der juristischen Literatur der letzten Jahre, sondern auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der deutschen Gerichte. Der Autor unterzieht das deutsche Arbeitsrecht einer außerordentlich gründlichen Untersuchung und nimmt klar Stellung zu den bestehenden Regelungen und ihrer Zulässigkeit unter dem Verbot der Altersdiskriminierung. Als Anwalt und Unternehmensjurist hatte der Autor des Buches, das dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz im Sommersemester 2006 als Dissertation vorgelegen hat, nicht nur den Anspruch, seine wissenschaftliche Kompetenz auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts und des nationalen Arbeitsrechts unter Beweis zu stellen, sondern auch der arbeitsrechtlichen Praxis eine Anleitung und Arbeitshilfe zu den neuen Gleichbehandlungsregeln an die Hand zu geben.
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