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Der Beratervertrag mit der eignen GmbH

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GmbH-Gesellschafter können an Stelle des Geschäftsführeramts auf Grund eines Beratervertrags gegen Honorar für ihre Gesellschaft tätig werden. Auch der bereits als Geschäftsführer tätige Gesellschafter kann daneben einen Beratervertrag mit ¿seiner¿ GmbH abschließen und auf diese Weise ein zusätzliches Honorar aus der Gesellschaft beziehen.Speziell Beraterverträge im Anschluss an ein beendetes Anstellungsverhältnis als Geschäftsführer sind in der Praxis weit verbreitet. Auf diese Weise kann sich die GmbH das Know-how des Ex-Geschäftsführers sichern. Und dieser kann sich mit Hilfe eines Beratervertrags einen gleitenden Übergang in den endgültigen Ruhestand ermöglichen.Der Bundesfinanzhof hat bereits mehrfach bestätigt, dass für GmbH-Gesellschafter ein Honorar als freier Mitarbeiter auch neben einem Geschäftsführergehalt zu akzeptieren ist. Hierbei sind jedoch einige Voraussetzungen zu beachten, damit nicht der Verdacht verdeckter Gewinnausschüttungen aufkommt. Band 7 der Reihe ¿GmbH-Musterverträge¿ erläutert daher anhand eines Muster-Beratervertrags, wie eine Dauer- oder eine projektbezogene Beratung mit einem Gesellschafter und/oder einem Geschäftsführer aus steuerlicher Sicht ¿wasserdicht¿ vereinbart werden sollte. Außerdem werden dem Leser in einem eigenen Kapitel wichtige Gerichtsentscheidungen rund um das Thema ¿Beratervertrag¿ näher gebracht.
Neuauflage/Nachdruck unbestimmt

Preis

28,90 CHF