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Der Internationale Seegerichtshof und die Abgrenzung zu anderen Mitteln völkerrechtlicher Streitbeilegung

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Mit dem Inkrafttreten des Seerechtsbereinkommens der Vereinten Nationen Ende 1994 entstand auch ein umfassendes neues völkerrechtliches Streitbeilegungsregime für seevölkerrechtliche Streitigkeiten. Sein Zweck ist die friedliche Beilegung von seerechtlichen Streitigkeiten aller Art, etwa über Fischerei, Abgrenzung der Meeresbereiche, Fragen der freien Schiffahrt und über die Gefährdung der maritimen Umwelt. Das neugeschaffene Streitbeilegungsregime umfaßt den neuen Internationalen Seegerichtshof, ein weltweit zuständiges völkerrechtliches Spezialgericht für alle Streitigkeiten maritimer Art, den Internationalen Gerichtshof sowie eine spezielle maritime Schiedsgerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt vorliegender Arbeit stehen Betrachtungen zu Grundlagen und Gerichtsbarkeit des Internationalen Seegerichtshofs in Abgrenzung zu den genannten anderen Mitteln friedlicher Konfliktbeilegung im Seevölkerrecht. Auch auf anderweitig vereinbarte Streitbeilegungsmechanismen seevölkerrechtlicher Art ist dabei einzugehen. Die Arbeit bezieht Auswirkungen der Theorie auf praktische Fälle mit ein. Dabei wird sowohl auf die bisher vor dem Internationalen Seegerichtshof verhandelten, als auch auf vor dem Internationalen Gerichtshof verhandelte seevölkerrechtliche Fälle einzugehen sein. Am Ende soll eine Prognose gewagt werden, welche der im Seerechtsübereinkommen vorgesehenen Streitbeilegungsmöglichkeiten in der Zukunft eine größere Bedeutung haben dürften.
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Preis

36,50 CHF