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Die Entlarvung der Simulation von Blindheit und Schwachsichtigkeit

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Auf dem Gebiete der Sehstörungen ist grobe Simulation fast ebenso häufig wie handgreifliche Entlarvung. Diese aber bedeutet meist den Nachweis einer strafbaren Handlung. Dem Sprachgebrauch nach ist ein Simulant, wer wissentlich ein Krankheitszeichen vortäuscht. Simulieren ist also mindestens gleichbedeutend mit lügen. Dieses ist aber erst strafbar, wenn es die Merkmale des Betrugs bietet. Bei der Prüfung der Sehleistung in verschiedenen Entfernungen und der Verwertung sich dabei ergebender ungleicher Angaben für die Annahme von Simulation ist zu berücksichtigen, daß auch bei Nicht-Simulanten die für die nächste Nähe (gewöhnliche Leseweite) erlangten Sehschärfen oft ganz erheblich größer sind, als die bei der Fernprüfung erzielten, selbst wenn selbstverständlich vorher etwaige Refraktionsanomalien korrigiert sind." [...] Der Verlag der Wissenschaften verlegt historische Literatur bekannter und unbekannter wissenschaftlicher Autoren. Dem interessierten Leser werden so teilweise längst nicht mehr verlegte Werke wieder zugängig gemacht. Dieses Buch über die Simulation von Blindheit und Schwachsichtigkeit und deren Entlarvung ist ein unveränderter Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahr 1907. Illustriert mit über 30 historischen Abbildungen.
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24,50 CHF