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Die Erkundigungspflicht beim Verbotsirrtum nach § 17 StGB

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Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht zur praktischen Bedeutungslosigkeit verkümmert, allenfalls in den Hörsälen der Universitäten mag er noch eine theoretische Rolle spielen. Ursächlich hierfür ist die restriktive, den Momentaufnahmen der Rechtsprechung überlassene Auslegung des Begriffs der «Vermeidbarkeit». Die Tendenz, das Merkmal der «Erkundigungspflicht» - als Faktor der Vermeidbarkeit - auf eine zu vernachlässigende Größe zu reduzieren, ist kennzeichnend für eine Entwicklung im Strafrecht, welche immer größere Anforderungen an die Gesetzeskenntnisse des Normunterworfenen stellt. Die Verfasserin fordert deshalb eine Neubestimmung der Vermeidbarkeitskriterien, deren Ausgangspunkt die Unterscheidung zwischen unveräußerlichen subjektiven Rechten einerseits und den Rechtsgütern andererseits darstellt, so daß das Strafgesetzbuch im Ansatz wieder zur magna charta des Bürgers wird.
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