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Die Haftung im Konzern für die Verletzung des Bußgeldtatbestandes des § 130 OWiG

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Die Verflechtung mehrerer Gesellschaften in einem Konzernverbund ist ein verbreitetes Phänomen des Wirtschaftslebens. Dies wirft im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts die Frage auf, ob einer Konzerngesellschaft für die Verwirklichung von Straf- oder Bußgeldtatbeständen innerhalb anderer Konzernglieder der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG gemacht werden kann. Das Werk beschäftigt sich mit dieser Fragestellung sowohl für den Unterordnungs- wie auch den Gleichordnungskonzern. Es prüft mehrere Wege einer Verantwortungszuschreibung und beleuchtet neben dem Tatbestand des § 130 OWiG auch die mit diesem regelmäßig verknüpften Vorschriften der Organ- und Vertreterhaftung nach § 9 sowie der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG. Zusätzlich werden die Verbindungen des § 130 OWiG zu der in neuerer Zeit in Deutschland wieder verstärkt diskutierten strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung sowie zu europarechtlichen Entwicklungen im Kartellrecht mit einbezogen.
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