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Die Rechtsnachfolge in das Urheberrecht

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Das vorliegende Werk behandelt die Schnittmengen des Urheberrechts mit dem Erb- und Gesellschaftsrecht aus dogmatischer und praktischer Sicht. Gemäß § 29 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht unter Lebenden unübertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen. Die Untersuchung der Hintergründe und der Reichweite dieser Verfügungsbeschränkung und der sich für die Praxis hieraus ergebenden Folgen ist der Schwerpunkt der ersten Kapitel. Im Anschluss wird auf die Rechtsstellung des Rechtsnachfolgers des Urhebers eingegangen. Dieser hat zwar die nach dem Gesetz (§ 30 UrhG) die dem Urheber »zustehenden Rechte«, jedoch ist beispielsweise umstritten, ob er auch das Urheberpersönlichkeitsrecht ohne Rücksicht auf Vorstellungen und Interessen des verstorbenen Urhebers ausüben darf. Ein weiterer Schwerpunkt des Werks sind die sich aus den §§ 28 ff. UrhG ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten für Urheber-Erblasser - neben Erbeinsetzung und Vermächtnissen ist hier vor allem an Auflagen zu denken, mittels derer die Befugnisse des Rechtsnachfolgers des Urhebers gesteuert werden können. Abschließend wird auf gesellschaftsrechtliche Besonderheiten - auch bei Umwandlungsvorgängen - eingegangen, wenn ein Urheberrecht Teil des Gesellschaftsvermögens geworden ist. Im Anhang werden Formulierungsvorschläge für letztwillige Verfügungen mit urheberrechtlichem Bezug gegeben, beispielsweise zum Vermächtnis eines Urheberrechts.
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