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Die Streitwertbemessung bei nachträglicher Rechtsmittelbeschränkung

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Gemäss 14 I S. 1 GKG bestimmt sich im Berufungs- und Revisionsverfahren der Streitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelklägers. Bei wortgetreuer Anwendung der Vorschrift könnte ein Rechtsmittelkläger somit den Streitwert und damit die Verfahrenskosten für das von ihm eingelegte Rechtsmittel nachträglich beliebig reduzieren. Darüber, ob u. ggf. auf welche Weise diese Konsequenz vermieden werden kann, sind in Rechtsprechung und Literatur die Meinungen geteilt. Die vorliegende Arbeit zeigt die bestehende Problematik an praktischen Beispielen auf und setzt sich in dogmatisch-systematischer Weise eingehend mit den für oder gegen eine restriktive Anwendung des 14 I S. 1 GKG bestehenden Argumenten auseinander.
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