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Die 'terroristische' Handlung im Völkervertragsrecht
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An den Begriff , Terrorismus' sind im Völkerrecht Rechte und Pflichten geknüpft, obwohl dort eine umfassende Definition dieses Begriffs nicht existiert. Einigen konnten sich die Staaten aber völkervertraglich auf die Pönalisierung bestimmter , terroristischer' Verhaltensweisen. Anhand der Entwicklung und Gestaltung dieser Verträge werden die roten Linien der politischen Diskussion und rechtlichen Erfassung , terroristischer' Akte aufgezeigt und ein Rechtskonzept der , terroristischen' Handlung entwickelt. Dieses ermöglicht die Identifizierung , terroristischer' Verhaltensweisen, stößt aber an Grenzen, wo die Bewertung bestimmter Akteure in und außerhalb eines bewaffneten Konfliktes zwischen Staaten umstritten ist.
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