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Die Zinssteuerrichtlinie der EU und Steuerhinterziehung in der BRD

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1, 3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Finanzverfassung der BRD, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 3. Juni 2003 hat der Rat der Europäischen Union nach jahrelangen Auseinandersetzungen die Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (im folgenden: Zinsrichtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die effektive Besteuerung von Zinserträgen von Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten auch für jene Zinseinkünfte zu gewährleisten, die nicht im Wohnsitzland des wirtschaftlichen Eigentümers anfallen. Die BRD galt bei der Einführung der Zinsrichtlinie als eine der treibenden Kräfte. Dies nimmt nicht wunder wo doch 1993 die Einführung der sogenannten Zinsabschlagssteuer infolge einer Rüge des Bundesverfassungsgerichtes in eine massive "Steuerflucht" mündete, die deutlich die Grenzen nationaler Zinsbesteuerungsregime bei gleichzeitigem uneingeschränkten Kapitalverkehr vor Augen führte. In diesem Kontext kann die Einführung der Zinsrichtlinie als ein bemerkenswerter Versuch aufgefasst werden, mit der Besteuerungshoheit ein bis dato eitel gehütetes Gut des Nationalstaates, mithin ein Kernbereich staatlicher Souveränität, auf supranationaler Ebene zu berühren. Ob dieser Versuch allerdings erfolgversprechend und konsistent ist, bleibt umstritten. Dieser Frage wird in der vorliegenden Arbeit nachgegangen. Bei deren Beantwortung wird neben der Zinsrichtlinie und ihrer normativen und administrativ-praktischen Reich- und Wirkungsweise zur besseren Einordnung auch die Entwicklung der innerdeutschen Zinsbesteuerung in groben Zügen nachgezeichnet. Ein paradoxes Ergebnis ist, dass die Zinssteuerrichtlinie bei allen fortbestehenden Hinterziehungsmöglichkeiten von Kapitalertragseignern eine im Vergleich zur innerdeutschen Rechtslage und Verwaltungspraxis lückenlosere und automatisiertere steuerliche Erfassung von Zinserträgen in ihrem Geltungsbereich gewährleistet.
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