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Drittstaatsbezogene Unternehmenszusammenschlüsse im EWG-Kartellrecht

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Das auf Zusammenschlüsse von Unternehmen anwendbare EWG-Kartellrecht hat durch das Philip Morris-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 1987 und durch die vom EG-Ministerrat im Dezember 1989 beschlossene Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen neue Dimensionen gewonnen. Dies wird auch Auswirkungen auf die Kontrolle solcher Zusammenschlüsse haben, die nicht nur Bezüge zum Gemeinsamen Markt, sondern auch zu dritten Staaten aufweisen. In der vorliegenden Untersuchung werden die Voraussetzungen und die Grenzen für die Anwendung des EWG-Kartellrechts in drittstaatsbezogenen Sachverhalten dargelegt, auf dieser Grundlage wird aufgezeigt, welche Folgerungen hieraus für die EWG-Zusammenschlußkontrolle zu ziehen sind.
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