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Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche 51. Die Menschenwürde als Verfassungsgrundlage

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Die Würde des Menschen ist vor-positives Fundament der grundgesetzlichen Werteordnung und zugleich verbindlicher Maßstab für alles staatliche Handeln. Mit der "Menschenwürde als Verfassungsgrundlage" behandelte das 51. "Essener Gespräch" erneut eine sehr grundsätzliche Materie, die in vielen vorherigen Gesprächen zwar immer wieder einmal thematisiert, noch nie aber zum Thema selbst gemacht worden ist. Im ersten Teil der Tagung standen grundlegende Erwägungen zur Idee der Menschenwürde im Vordergrund. Sowohl im Einführungsvortrag als auch in der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Entstehungsgeschichte als auch der Rechtscharakter des Art.1 GG erörtert. Der zweite Teil der Tagung widmete sich zwei klassischen Anwendungsfällen der Forschungen zur Menschenwürde. Zum einen wurde die Würde des Menschen am Lebensbeginn und am Lebensende betrachtet. Zum anderen stand das Verhältnis von Menschenwürde und Genforschung im Fokus. Abgeschlossen wurde die Tagung mit einem juristischen Beitrag zur Frage der Unwägbarkeit der Menschenwürde und etwaiger Würdekollisionen sowie einer theologischen Verortung der Menschenwürde, die in einem engen Zusammenhang mit der Gottesebenbildlichkeit des Menschen steht.
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