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Fairness als Verfassungsgrundsatz

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Individuelle Gerechtigkeit ist kein Widerspruch in sich, sondern stellt auf der Basis des Fairnessprinzips ein tragfähiges Konzept dar. Zwar ist die Balance zwischen generalisierender und individualisierender Gerechtigkeit nicht leicht zu halten. Der Fairnessgrundsatz will hier jedoch eine Lücke schliessen, er ergänzt und korrigiert die Gleichheitsgerechtigkeit durch Elemente individueller Gerechtigkeit. Er bindet überschiessende staatliche Macht zugunsten einer Berücksichtigung der konkreten Umstände und persönlichen Verhältnisse zurück und verpflichtet zum Einbezug der Perspektive der Betroffenen. Ein Rechtsstaat lässt sich danach nur anhand von Prinzipien entfalten, die die autoritative Entfaltung staatlicher Macht zum Schutz des Einzelnen eindämmen. Dieser Gehalt lässt sich zwar auch mit Begriffen wie Respekt, Persönlichkeitsschutz oder Rücksichtsnahme erfassen und weist eine ähnliche Schutzrichtung wie die Menschenwürde auf, doch gelangt man auf der Grundlage des Fairnessprinzips zu einer präziseren Problemerfassung und -lösung, als dies mittels der bereits bisher bekannten Prinzipien möglich ist.
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