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Geschichte und System der Römischen Staatsverfassung, Vol. 2

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Excerpt from Geschichte und System der Römischen Staatsverfassung, Vol. 2: Die Kaiserzeit von der Diktatur Cäsars bis zum Regierungsantritt Diocletians, Erste Abteilung, Geschichtliche ÜbersichtDas wichtigste Problem einer Darstellung der Verfassung des römischen Kaiserreichs besteht in der Definition der Anfänge, und die Schwierigkeiten dieses Problems liegen nicht sowohl in der Überlieferung als in den geschichtlichen Thatsachen. Bei der Neugestaltung des Gemeinwesens die der Diktator Casar unternahm, ist das letzte Wort nicht gesprochen worden, die jenige Form aber, welche Augustus der Republik gab und welche Bestand hatte, war ein so künstlicher Kompromil's, dafs der Ur heber selbst seine ganze Lebenszeit hindurch daran zu arbeiten hatte und Wort wie Suche überhaupt nicht einfach formuliert werden konnte. Und diese Unbestimmtheit hat sich auf die Nachfolger des Augustus fo¿gep¿anzla, so lange sie sich zu seinem System bekannten, in welchem, wie dem Augustus selbst, so jedem einzelnen ein so weiter Spielraum verfassungsmäl'sigen Handelns gegeben war, dafs jede neue Persönlichkeit den Charakter der Regierung neu bestimmte. Wir haben es nun nicht mehr mit einer Entwicklung zu thun, die durch eine Reihe von Akten der Gesetzgebung hindurchgeht und daran ihre Epochen hat, sondern die konsfitutiven Momente sind sämtlich schon unter Augustus gegeben, nur die thatsächliche Mannigfaltigkeit in der Hand habung der augusteischen Verfassung macht die politische Ge schichte dieser Zeit aus und teilt sie in eine Geschichte der ein zelnen Regierungen, denen man Schritt für Schritt nachgehen mufs. Doch stehen neben diesen kleinsten Zeitabschnitten auch wieder gröl'sere die bedingt sind durch die allgemeinen Verän derungen, die jedes Gemeinwesen im Fortschritt der Zeit in seinem änfseren Bestand, in den gesellschaftlichen Zuständen seiner Be völkerung, in den die Menschen bewegenden Anschauungen und Interessen durchmacht, Wandlungen, die sich immer nur in grö l'seren Zeiträumen vollziehen, wenn auch zum Teil unter Anstofsen von einzelnen Personen und einzelnen Thatsachen Den hieraussich ergebenden Aufgaben einer moglichst genauen Bestimmung der konstitutionellen Grundlagen, der Charakterisierung der grö fseren Perioden und der Verfolgung der einzelnen Regierungen nach allen Momenten, die sie für die Entfaltung des im augusteischen System Liegenden beibringen, sucht die nachfolgende geschichtliche Darstellung, die auch hier wieder der systematischen vorangehen soll, möglichst gerecht zu werden. Denn von dem allgemeinen Plane dieses Werks, Geschichte und System der Verfassung neben ein ander zu geben und die Geschichte in möglichst kleinen Perioden zu verfolgen, dem Plane, wie er in der Einleitung zum ersten Band S. XLV vorgezeichnet ist, kann der Verfasser nicht abgeben, es ist nicht nur seine Überzeugung, sondern er weifs sich damit im Einverständnis auch mit andern, dafs ein Ineinanderarbeiten der beiden Seiten jede beeinträchtigt, eine systematische Darstel lung allein aber ohne die historische Auffassung desselben Ver fassers vieles unverständlich läfst. Um die Konstruktion eines Bauwerke klar zu machen, sind nicht nur Grund und Aufrifs, sondern auch die Durchschnitte nötig. Der Nachteil, dafs manches zweimal zu sagen ist, läfst sich auf ein geringes Mafs zurück bringen, wogegen der Vorteil, was jederzeit nebeneinander ist, aber jederzeit auch wieder in andern Verhältnissen, eben in diesem Wechsel der Verhältnisse kennen zu lernen, weit überwiegt. Noch ungenügender als das System allein aber wäre eine blofse Geschichte der Verfassung: sie wäre nur Stückwerk, da es nicht möglich ist, den inneren Zusammenhang der Institute, das Detail ihres Inhalts und ihrer Formen, das gleichbleibende im Wechsel in ihr zu geben und zur Anschauung zu bringen und so wichtigen Fragen wie den Funktionen des Senats, der Gliederung des Beamtentums, woran zugleich die Verwaltung hängt, oder den rechtlichen...
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