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Hamburger Militärgeschichte

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Kapitel: Militärperson (Bürgermilitär Hamburg), Hamburger Bürgermilitär, Reserve-Polizei-Bataillon 101, Infanterie-Regiment "Hamburg" Nr. 76, 3. Panzerdivision, 20. Infanterie-Division, 225. Infanterie-Division, 269. Infanterie-Division, Ernst Merck, Hamburgische Admiralität, Johann Georg Mönckeberg, Hanseatische Legion, Adolph Godeffroy, Hanseatenkreuz, Husaren-Regiment "Königin Wilhelmina der Niederlande" Nr. 15, Alexander Kähler, Carl Eduard Abendroth, IX. Reserve-Korps, Johann Stahmer, Johann Christian Söhle, Caspar Tamm, IX. Armee-Korps, Wilhelm Gossler, Hermann Poelchau, Georg Ferdinand Kunhardt, Ludwig Hermann Hoffmann, Georg Heinrich Ballheimer, Kriegsdenkmünze der Hanseatischen Legion, Carl Theodor Bandmann, Gustav Hülsenberg. Auszug: Das Hamburger Bürgermilitär, auch "Hanseatische Bürgergarde" genannt, war eine 1814 gegründete und bis 1868 bestehende bürgerliche Wehrformation der Freien Reichs- und Hansestadt Hamburg, die aus wehrpflichtigen Bürgern und Stadtbewohnern gebildet wurde. Das Bürgermilitär bestand, soweit es zeitliche Überschneidungen gab, neben anderen militärischen Formationen in Hamburg. Seine Mitglieder waren im Gegensatz zur stehenden Hamburgischen Garnison nicht kaserniert. Die Gründe für die parallele Existenz beider Truppen sind unterschiedlicher Natur. Der Hanseat lehnte zum einen den regelmäßig das Offizierskorps bildenden Adel ab (vgl. "Hanseat und Adel") und verabscheute zugleich den zum großen Teil aus entwurzelten Existenzen zusammengesetzten Mannschaftsstand. Hamburg benötigte diese Truppen zwar, um im Krisenfall seine Befestigungsanlagen ausreichend besetzen und verteidigen zu können, wollte sich aber nicht alleine auf sie stützen. Das Bürgermilitär als zweite Einheit für den Kriegsfall war, zumal die Mitglieder selbst für ihren Kosten aufkommen mussten, insbesondere billiger als eine andernfalls erforderliche Aufstockung der Garnison. Da Hamburg faktisch seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Wehrhoheit besaß, spielten andernorts verfolgte Zwecke der Volksbewaffnung keine Rolle, wie zum Beispiel die Absicht, den Fürsten außenpolitisch kein Mittel zur Verfolgung von Machtansprüchen in die Hand zu geben. Aber auch die Hamburger schätzten es, mit dem Bürgermilitär eine Truppe zu haben, die nicht ohne weiteres vom Senat gegen die Bürger eingesetzt werden konnte. Das Bürgermilitär stand nicht in der Tradition des als "Bürgerwache" bezeichneten städtischen Bürgeraufgebots Hamburgs, dem durch seinen kläglichen Zustand eine "allgemein anerkannte und in Karikaturen verstattete Lächerlichkeit" zu eigen war. War das Offizierskorps des späteren Bürgermilitärs eine Domäne der Kaufleute und Großbürger, so rekrutierten sich die Offiziere der Bürgerwache noch "vornehmlich aus dem Mi
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