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Ikonoklasten wider Willen? Anmerkungen zum Abstimmungsverhalten der Synodalen von Hiereia im Jahre 754

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1, 0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit sollen die Thesen der zu konsultierenden jüngeren Forschungsliteratur in eine Bewertung der Quellen zum ikonoklastischen Konzil hinsichtlich der bischöflichen Haltung einfließen, wobei es in der Hauptsache um die Frage gehen wird, ob der Ikonoklasmus eine gegen den Willen der meisten Bischöfe durchgesetzte kaiserliche Politik gewesen ist oder vielmehr im Einklang mit den theologischen Vorstellungen der Prälaten gestanden hat.Auf Geheiß Kaiser Konstantins V traten im Februar 754 die 338 geladenen Bischöfe im Palast von Hiereia zusammen, um über die Bilderfrage zu disputieren. Es sollte bis zum August dauern, bis auf der letzten Sitzung der Synode in der Blachernenkirche in Konstantinopel der neue Patriarch Konstantin II. ernannt und der Horos beschlossen wurde, der die Verehrung und Anfertigung von Bildern sowohl Christi als auch aller Heiligen verdammte. Waren die in Hiereia versammelten Bischöfe Ikonoklasten wider Willen?Diese Unterstellung muss umso plausibler erscheinen, je mehr der Ikonoklasmus als eine Theologie der Wenigen, nämlich namentlich des Kaisers und seines Umfeldes, angesehen wird, zu welcher die Mönche und das einfache Volk in unversöhnlicher Opposition standen. Diesen Eindruck vermitteln die spätere ikonodule Geschichtsschreibung und Hagiographie. Es ist in den letzten Jahrzehnten indes gleich von mehreren Forschern darauf verwiesen worden, wie problematisch diese Quellen z. T. sind. Wenn in dieser Arbeit gefragt werden soll, wie frei die Bischöfe von Hiereia bei ihrer Entscheidung, den Bilderkult zu verurteilen und die Bilderfreunde zu anathematisieren, tatsächlich waren, kann das selbstverständlich nur näherungsweise geschehen und es können hierbei keine letzten Wahrheiten zu Tage gefördert werden. Ein Anliegen der Arbeit ist es hingegen, unter Einbeziehung der Peuseis Konstantins V. den Grad der Übereinstimmung zwischen kaiserlicher Auffassung und Konzilsbeschluss zu eruieren, wobei sich ein solches Unterfangen besonders auf die Habilitationsschrift Georg Ostrogorskys aus den späten 1920er Jahren stützen kann.
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