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Jenseits von männlich und weiblich - Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes

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In den Jahren 2013 und 2018 hat das deutsche Personenstandsrecht für intergeschlechtliche Personen, die aufgrund einer Variante der Geschlechtsentwicklung weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, die Möglichkeit geschaffen, in einem Personenstandseintrag statt des männlichen oder weiblichen Geschlechts den Eintrag zum Geschlecht unbestimmt zu lassen oder den Eintrag "divers" aufzunehmen. Die vorliegende Studie soll die Konsequenzen dieser gesetzgeberischen Entscheidung für das Arbeitsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes untersuchen. In beiden Rechtsgebieten spielt das Geschlecht des Menschen - vor allem auf Beschäftigtenseite - eine zentrale Rolle. Beide Rechtsgebiete folgen indessen weitgehend einem binären Geschlechtsmodell, das nur das männliche oder weibliche Geschlecht kennt. Wir wollen ausloten, welche geschlechtsbezogenen Normen nach den anerkannten Methoden der Rechtsanwendung auf Personen mit unbestimmtem oder diversem Geschlechtseintrag anwendbar sind und bei welchen Normen die Gesetzgebung Klarstellungen oder rechtspolitische Entscheidungen treffen muss. Berücksichtigen müssen wir nicht nur das deutsche Verfassungsrecht, das treibende Kraft bei der rechtlichen Anerkennung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ist, sondern auch das Recht der Europäischen Union. Das Unionsrecht spielt für den Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung am Arbeitsplatz eine prägende Rolle. Demgegenüber klammern wir in unserer Studie die allgemeine Frage nach sprachlichen Anpassungen der einschlägigen Vorschriften aus, diese Frage reicht über das Arbeits- und öffentliche Dienstrecht hinaus und stellt sich im Übrigen auch bereits im binären Geschlechtsmodell. Soweit das Gesetz Personen geschlechtsbezogen bezeichnet, verwenden wir aus Gründen der rechtlichen Präzision die gesetzliche Terminologie.
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