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Kontroversität als Herausforderung für den Wirtschaftsunterricht an baden-württembergischen Gymnasien

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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Didaktik, Wirtschaftspädagogik, Note: 2, 5, Universität Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum Schuljahr 2016/17 wurde das Fach Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung für alle Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse an baden-württembergischen Gymnasien als eigenständiges Schulfach eingeführt. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie wirtschaftsnahe Institute hatten kontinuierlich die Einführung von Wirtschaft als eigenständiges Fach gefordert und begrüßten ausdrücklich die Entscheidung der damaligen rotgrünen Landesregierung. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft Baden-Württemberg, des Philologenverbandes BW, den Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Elternbeiräte im Regierungsbezirk Tübingen, dem Verband Deutscher Schulgeographen BW, der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung e.V. und dem Gesamt-Eltern-Beirat der Tübinger Schulen wurde die Einführung des Schulfachs WBS an allgemeinbildenden Gymnasien jedoch dahingehend abgelehnt, dass zwei Arbeitsgruppen der Dieter von Holtzbrinck Stiftung zu viel Einfluss auf das Kultusministerium gehabt hätten und es an öffentlicher Diskussion über die inhaltliche Auslegung des Faches gemangelt hätte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund BW kritisiert, dass WBS zu einseitig am ökonomischen Mainstream ausgerichtet sei und den Anforderungen an sozioökonomische Bildung nicht genügen würde. Ebenso lehnt der Landeselternbeirat BW die Einführung von WBS ab, da im Mittelpunkt die "Bildung eines mündigen, kritischen und selbstkritischen Wirtschaftsbürgers und nicht die Ausbildung zu einem funktionierenden Markteilnehmer" stehen solle. Seit November 2015 regelt ein Code of Conduct die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Wirtschaft, Wohlfahrtspflege, Sozialpartnern und Kammern in Baden-Württemberg und soll garantieren, dass die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses wie Schülerorientierung, Kontroversitätsgebot und Überwältigungsverbot geachtet werden und Transparenz über die Herausgeberschaft, Autorenschaft und deren Interessen herrscht. Stand November 2017 existiert jedoch in Baden- Württemberg nur ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für Schulbücher in den Fächern Wirtschaft und WBS, wonach eine Prüfung durch Gutachter nicht stattfindet, sondern lediglich eine Erklärung der Verlage zur Aufnahme in die Schulbuchliste ausreicht. Die inhaltliche Verantwortung für die Bücher liegt somit bei den Verlagen und nicht beim Kultusministerium, wie es nach einer Prüfung der Fall sein würde.
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