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Kreditwesengesetz 123. Ergänzungslieferung

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InhaltKreditwesengesetz (KWG)Eigenmittel und LiquiditätBekanntmachungen, Anordnungen usw. zum KWGPfandbriefgesetzGesetz über BausparkassenInvestmentgesetzGeldwäschegesetzPrüfung der JahresabschlüsseBankbilanzrichtlinie-GesetzStellungnahmen zur BilanzierungWertpapierhandel (WpHG, WpÜG)DepotgesetzRichtlinien/Empfehlungen der EUweitere Vorschriften zum Bank- und KapitalmarktrechtAGB-Banken und SparkassenMindestanforderungen an das Risikomanagement (MARisk) Zur Ergänzungslieferung Durch das das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG) ergaben sich u.a. Änderungen im Kreditwesengesetz, im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, sowie im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, in der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung, in der Anzeigenverordnung, im Kapitalanlagegesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz, im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, im Zahlungskontengesetz, im Anlegerentschädigungsgesetz und im Einlagensicherungsgesetz. Das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie änderte das Geldwäschegesetz. Als weiterer Meilenstein der nationalen Gesetzgebung änderte das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) sowohl das Pfandbriefgesetz als auch das Schuldverschreibungsgesetz. Im Bereich der Verwaltungspraxis der BaFin ist des Weiteren deren Mitteilung "Qualifizierung als kleines und nicht komplexes Institut, Antrag zur Nutzung der sNSFR" zu nennen. Ebenfalls neu aufgenommen wurden die Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG, das Rundschreiben 06/2020 (GW) betreffend Hochrisiko-Staaten und das Merkblatt zur Einhaltung von Finanzsanktionen. Im Bereich der Fondsaufsicht erschien die Mitteilung der BaFin "Offene Publikumsfonds: BaFin wendet ESMA-Leitlinien an". Die zugehörigen ESMA-Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF wurden ebenfalls aufgenommen. Des Weiteren von zentraler Bedeutung für diesen Aufsichtsbereich ist das sog. Verwahrstellen-Rundschreiben, das überarbeitet wurde. Zielgruppe Für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierhandel, Bankaufsichtsbehörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung.
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