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Ordens-Gehorsam im Kontext von Menschenwürde und Menschenrechten

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Das Zweite Vatikanische Konzil hat Menschenwürde und Menschenrechte vorbehaltlos bejaht. Der freie Wille und die Gewissensfreiheit der menschlichen Person erfordern, christlichen Gehorsam im Bewusstsein der eigenen Verantwortung zu vollziehen (c. 212 § 1 CIC/1983). Dieses kirchenrechtliche Prinzip muss auch auf den Ordensgehorsam in c. 601 CIC/1983 angewendet werden. Jede Ordensperson ist Verantwortungssubjekt. Der dialogische Gehorsam dient der gemeinsamen Sendung. Aus menschenrechtlicher Perspektive müsste das Ordensrecht auch die persönlichen Rechte der Ordensperson schützen. Nur so kann Macht-Missbrauch der Amtspersonen vermieden werden.
Neuauflage/Nachdruck unbestimmt

Preis

65,00 CHF

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