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Politik (Weißrussland)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 29. Kapitel: Politiker (Weißrussland), Wahl in Weißrussland, Aljaksandr Lukaschenka, Homosexualität in Weißrussland, Präsidentschaftswahlen in Weißrussland 2010, Präsidentschaftswahlen in Weißrussland 2006, Östliche Partnerschaft, Walery Lewaneuski, Junge Christlich Soziale Union "Junge Demokraten", Aljaksandr Milinkewitsch, Subr, Europäische Nachbarschaftspolitik, Parlamentswahlen in Weißrussland 2008, Stanislau Schuschkewitsch, Sjanon Pasnjak, Ales Michalewitsch, Charta 97, Andrej Sannikau, Aljaksandr Kasulin, Wiktar Zjareschtschanka, Ljawon Barschtscheuski, Sjarhej Sidorski, Belarussische Sozialdemokratische Partei Hramada, Ihar Hermjantschuk, Michail Tschyhir, Partyja BNF, Andrej Kabjakou, Sjarhej Martynau, Sjarhej Linh, Michail Mjasnikowitsch, Smizer Schylunowitsch, Lidsija Jarmoschyna, Barys Batura, Wjatschaslau Kebitsch, Pjatro Krautschanka, Belaja Rus, Jury Sacharanka, Henads Nawizki, Uladsimir Jarmoschyn, Henads Hruschawy, Metschyslau Hryb, Leanid Malzau, Rat der Republik, Aljaksej Janukewitsch, Repräsentantenhaus. Auszug: Homosexualität wird in Weißrussland zwar seit 1994 nicht mehr strafrechtlich verfolgt, ist aber gesellschaftlich nur wenig akzeptiert. LGBT-Organisationen und ihre Aktivisten werden in Weißrussland von staatlicher Seite unterdrückt. Homosexuelle Handlungen stehen seit 1994 nicht mehr unter Strafe. Das aktuelle, seit 2000 gültige, Strafrecht Weißrusslands definiert nur noch unfreiwillige homosexuelle Handlungen als Straftaten. Die entsprechenden Gesetze finden sich in Kapitel 20 (Abschnitt VII) des Strafrechts, welches "Verbrechen gegen die sexuelle Unversehrtheit oder die sexuelle Freiheit" behandelt. Dort wird neben sexuellen Handlungen und Geschlechtsverkehr jeweils ausdrücklich männliche Homosexualität (russ. "Muzhelozhstvo", etwa "Mann der beim Mann liegt") und lesbischer Sex aufgeführt. Artikel 167 behandelt "erzwungene Handlungen sexueller Art". Vergewaltigung wird dort mit Freiheitsstrafen von drei bis sieben Jahren bestraft, in schweren Fällen auch mit bis zu zwölf Jahren. Vergewaltigung von Personen unter 14 Jahren oder solche, die den Tod, schwere Gesundheitsschäden oder eine HIV-Infektion des Opfers zur Folge haben, werden mit 8 bis 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft. Artikel 168 sieht darüber hinaus für alle sexuellen Handlungen von Personen über 18 Jahren an Personen unter 16 Jahren Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu vier Jahren Dauer vor. Artikel 170 stellt schließlich alle durch Erpressung, die Androhung materieller Schädigung oder Ausnutzung materieller oder anderer Abhängigkeitsverhältnisse erzwungene sexuelle Handlungen unter Freiheitsstrafen von drei bis fünf Jahren. Das Schutzalter für homo- wie heterosexuelle Handlungen beträgt 16 Jahre. In Weißrussland existieren keine Antidiskriminierungsgesetze zum Schutz von Lesben und Schwulen. Die gegenwärtige Verfassung Weißrusslands von 1994 enthält zwar einen Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 22), der lautet: "Alle sind vor dem Gesetz gleich und haben ein Anrecht auf gleichberechtigte Vertretun
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