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Prozessmaximen im Verwaltungsverfahren

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Ein Verwaltungsverfahren ist ein Verfahren, das auf den Erlass einer Verfügung gerichtet ist. Bereits vor dem Beginn des eigentlichen Verwaltungsverfahrens, aber insbesondere während der Rechtshängigkeit und auch zum Abschlusszeitpunkt, stellen sich Fragen hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen der Behörde und den Parteien. Die Prozessmaximen oder genauer, die Offizial- und Dispositionsmaxime einerseits und die Untersuchungs- und Verhandlungsmaxime andererseits, liefern Antworten auf diese Fragen. Allerdings ist zuweilen nicht klar, welche Prozessmaxime im konkreten Verfahren anwendbar ist, was für Folgen diese zeitigt und ob im Generellen die Prozessmaximen beispielsweise durch das Einreichen von Gesuchen beeinflusst werden können. Akzentuiert werden diese Problemstellungen im Verfahren des Kindes- und Erwachsenenschutzes, das an der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht steht. So gibt es Verfahrensbestimmungen im ZGB, in kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetzen und subsidiär in der ZPO. Die vorliegende Freiburger Dissertation beleuchtet diese Problemkreise sowohl unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes als auch mit Blick auf das Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz.
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