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Recht (Schweiz)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 96. Kapitel: Auditor, Stiftung, Schweizer Minarettstreit, Kündigungsschutz, Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU, Steuerrecht, Liste von Lehrstuhlinhabern an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, Jedermannsrecht, Namensrecht, Archivrecht, Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt, Kulturgüterschutz in der Schweiz, Schmerzensgeld, Volljährigkeit, Guter Glaube, SUISA, Akteneinsicht, Strafprozessordnung, Anstalt, Religionsfreiheit in der Schweiz, Amtsbot, Motorsport-Verbot, Personenfreizügigkeit, Bürgerort, Hausgenosse, Verfahrensverschleppung, Kreisgericht, Schweizerische Bundesanwaltschaft, Familienzulage, Vereidigung, Rechtsanwalt, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Swisslex, Basler Kommentar, Hemmung, Korporationsgemeinde, Der Schweizerische Beobachter, Systematische Sammlung des Bundesrechts, Niederspannungs-Installations-Norm, Bundesamt für Justiz, Jagdrecht, Heimatrecht, Heimatschein, Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz, Bundesblatt, Zefix, Zedel, Bankenbegriff im schweizerischen Recht, Vischer, Almbuch, Identitätskarte, Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Bundeskriminalpolizei, Entscheid, Verfassung des Kantons Solothurn, Verwaltungsrat, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Amtschreiberei, Effektenhändler, Bär & Karrer, Fremde Richter, Bibliothek des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich, Pestalozzi Rechtsanwälte, Einsprache, GUSTAVO-Kantone, Anstößer, Freizügigkeitsleistung, Sicherheitszeichen S+, Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung, Steuerfuss, Streuefläche, Finanzausgleich, Zürcher Gesetzessammlung, Hofstattrecht, Wirtschaftsfreiheit, Rechtskonsulent, Gegenentwurf, Schellenberg Wittmer, In pari turpitudine melior est causa possidentis, Botschaft des Bundesrates, Schweizerischer Notarenverband, Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Treuhänder, Viehverstellung, Verwirkung, Repertorium der handschriftlichen Nachlässe in den Bibliotheken und Archiven der Schweiz, Editions Weblaw, Marchzählige Abrechnung, Obligatorische Krankenpflegeversicherung, Sektion Recht der Schweizer Bundeskanzlei, Lizenziat der Rechtswissenschaft, Superprovisorische Verfügung, Fachtechnisch verantwortliche Person, Verrechnung, Verwendungsverzicht, Sprachenfreiheit, Schwellenkorporation, Nominatvertrag, Kotierung, Gemeindeschreiber, Schuldenruf, Schriftenempfangsschein, Staatsschreiber. Auszug: Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken. Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen). Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein...
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