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Rechtsgeschichte (Deutschland)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 80. Kapitel: Deutscher Zollverein, Marktrecht, Strandrecht, Geschworenengericht, Rechtsstaat, Friedensleistungen, Deutsche Reichsgründung, Reichskommissar, Küchmeister- und Lietzo'sches Familienstipendium in Zerbst, Herstatt-Bank, Reichsverweser, Magdeburger Recht, Entmündigung, Gesundheitsprämie, Althessische Ritterschaft, Deutsches Recht, Landesherrliches Kirchenregiment, Marklo, Badische Aktenheftung, Erbpacht, Geistliches Ministerium, Drost, Lübisches Recht, Vikarie, Landstandschaft, Gerichtslaube, Volkacher Salbuch, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, Waffenmeister, SC-Comment, Geflügel-Aufstallungsverordnung, Rheinische Ritterschaft, Kehlhof, Assisen, Bergrechtliche Gewerkschaft, Morgengabe, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Errungenschaftsgemeinschaft, Juristenausbildung, Gohe, Ehaft, Overbode, Rezess, Salinenkonvention, Schenkungsbuch, Pfründestiftungsverband, Kuttenzins, Landmarschall, Gerechtsame, Eygenlandrecht, Heimbürger, Domänenfrage, Mahlschatz, Gewere, Patrimonialgericht, Reichsjustizprüfungsamt, Marksteinzeuge, Justizrat, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Hofmeister, Greve, Armenvogt, Cellarius, Hausvogt, Gerichtsferien, Rechtskonsulent, Schweinezins, Titularstadt, Amtsrevisorat, Neumarkter Recht, Patrimonialgerichtsbarkeit, Abzugsgeld, Centenarius, Generalauditor, Dinghof, Hintersassen, Erbzins, Auskultator, Dotalsystem, Oberamtmann, Gerichtslinde Zehdenick, Bergkommissionsrat, Rachtung, Gograf, Passkarte, Abbitte, Deichselrecht, Geding, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, Amtsaktuar, Schäferei-Gerechtigkeit, Gerichtsreferendar, Immediatuntertan, Gossenrecht. Auszug: "Rechtsstaat" ist ein in der deutschen rechtspolitischen und rechtsphilosophischen Diskussion um 1800 aufgekommenes Wort. Es erlangte zunächst Bedeutung in den Auseinandersetzungen um den Übergang von der absoluten zur konstitutionellen Monarchie und lebte auch von der Abgrenzung vom feudalen sogenannten Polizey- oder Wohlfahrtsstaat. Auffällig im Vergleich mit ähnlichen Konzepten in westeuropäischen und nordamerikanischen Ländern ist, dass das Rechtsstaatskonzept nicht mit Volks- bzw. Parlamentssouveränität verbunden war, sondern die Monarchen lange Zeit noch als gottgegeben hinnahm und nur auf eine Begrenzung deren Macht zielte. Eine auch aktuell weiterhin wichtige Kontroverse ist die um ein formelles oder materielles Rechtsstaatsverständnis und das Verhältnis des Rechtsstaates zu Gesetzespositivismus und Antipositivismus, insbesondere in Bezug zum Nationalsozialismus. Immanuel Kant - nach Placidus ein Rechtsstaatslehrer avant la lettreDas Wort "Rechtsstaat" (in dieser Schreibweise) hat einen Vorläufer bei Johann Wilhelm Placidus (Johann Wilhelm Petersen). Placidus bezeichnete die Lehre Kants (der seinerseits noch nicht von "Rechts-Staat" oder "Rechtsstaat" sprach) und dessen Anhänger als die der "Widerspruchspartei - d kritische oder d Schule der Rechts-Staats-Lehrer" und steht damit wohl am Anfang der Geschichte des Wortes "Rechtsstaat". Kritisch gegenüber oder im Widerspruch zu stand diese Schule im Verhältnis zur eudämonistischen Staatslehre oder der - wie Placidus sagte - Schule der "Staatsglückseeligkeitslehrer oder politischen Eudämonisten". Placidus teilte diese Opposition der Kritischen Schule gegenüber den Eudämonisten im Grundsatz und bezeichnet Kant als den "unsterblichen Urheber des kritischen Systems". Aber er machte auch bereits entscheidende Einwände gegen...
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