info@buecher-doppler.ch
056 222 53 47
Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leer.
Gesamt
0,00 CHF
  • Start
  • Rechtsgeschichte (England und Wales)

Rechtsgeschichte (England und Wales)

Angebote / Angebote:

Quelle: Wikipedia. Seiten: 33. Kapitel: Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit (England und Wales), Rechtsgeschichte des Mittelalters (England), Rechtsgeschichte von England und Wales, Sträflingskolonie Australien, Danegeld, Inner Temple, Justiziar, Habeas Corpus, Armengesetz, Act of Union 1707, Middle Temple, Inns of Court, Gray's Inn, Provisions of Oxford, Charta partita, Witenagemot, Navigationsakte, Bill of Rights, Commonwealth of England, Lincoln's Inn, Act of Settlement, Assisen, Barrister, Reeve, Bill of Attainder, Star Chamber, Vertrag von Windsor, Geächteter, Act of Security, Gesetze zur Eingliederung von Wales 1535-1542, Overseer of the Poor, Qui tam, Attorney, Charter of Liberties, Assize of arms, Alien Act, Knight's fee, Papiersteuer, Action of assumpsit, Doctors' Commons, Recorder. Auszug: Die Rechtsgeschichte von England und Wales ist die historische Entwicklung von Rechtsprechung und Rechtslehre der Rechtsordnung von England und Wales. Das Common Law als Grundlage des englischen Case Law hat seinen Ursprung im Mittelalter, und zwar in der sog. anglo-normannischen Zeit nach der Eroberung Englands durch Wilhelm den Eroberer im Jahre 1066. Seit der Landnahme durch germanische Stämme (Sachsen, Angeln, Jüten, Dänen) im 6. Jahrhundert hatten in England die verschiedenen Gewohnheitsrechte der einzelnen Stämme gegolten, über deren Anwendung lokale Adlige befanden. Auch nachdem England im 10. Jahrhundert politisch geeint wurde, gab es noch kein einheitlich geltendes Recht. Vielmehr wurde das örtliche Gewohnheitsrecht von den so genannten county courts und hundred courts angewandt, deren Zuständigkeitsbereich der damaligen Unterteilung Englands in Grafschaften und Hundertschaften entsprach. Die Rechtsanwendung durch diese Gerichte geschah in der Weise, dass entschieden wurde, welche der jeweils streitenden Parteien sich einem für heutige Verhältnisse alles andere als rationalen Beweisverfahren zu unterziehen hatte, um die Richtigkeit ihrer Behauptungen zu erhärten. Auch nach der normannischen Eroberung im Jahre 1066 änderte sich an dieser Rechtspraxis zunächst wenig, außer dass der König einen eigenen königlichen Gerichtshof, die Curia Regis für die hohe Gerichtsbarkeit einrichtete. Von der Curia Regis spalteten sich im 13. Jahrhundert nacheinander drei Common Law Courts ab: Schon bald aber wurde die Zuständigkeitsteilung zwischen den drei Gerichten aufgegeben und jedes der drei Gerichte konnte in allen der königlichen Gerichtsbarkeit unterworfenen Angelegenheiten Recht sprechen. Neben den drei königlichen Gerichten blieben für alle anderen Angelegenheiten die nichtköniglichen Gerichte zuständig, also vor allem die county courts oder hundred courts, daneben außerdem Patrimonial- und Kirchengerichte. Dies sollte sich jedoch allmählich ändern: Allein die königl
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

Preis

21,90 CHF

Artikel, die Sie kürzlich angesehen haben