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Rechtspolitik

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 61. Kapitel: Gesetz, Legalisierung von Drogen, Gesetzgebung, Prohibition, Pflegeskandal, Europarecht, Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Verordnung, Prohibition in den Vereinigten Staaten, Drogenpolitik, Nationaler Normenkontrollrat, War on Drugs, Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch, Härtefall, Artikeldrei, Juristenprozess, Gesetzeslücke, Einkommensteuergesetzbuch, Europäische Gefängnisregeln, Missbrauch mit dem Missbrauch, Große Strafrechtsreform, CDU/CSU-Unterschriftenaktion gegen die Reform des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts, Amnestie, Kritische Justiz, United States Senate Committee on the Judiciary, Internationale Kriminalistische Vereinigung, Innenministerkonferenz, Gesetzesumgehung, Stiftung Pro Justitia, Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit, Global Commission on Drug Policy, Hindenburg-Amnestie, Kriminalisierung, Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz, Lex Soraya, Verordnung Nr. 861/2007, Entkriminalisierung, Schildower Kreis, Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung, Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts, Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen, Kriminalpolitik, Frontier Crimes Regulation, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Enquete, Justizverwaltung, Abolition, Zeitschrift für Rechtspolitik, Lando-Kommission, Justizministerkonferenz, Regelakzeptanz, EU-weites Vorstrafenregister. Auszug: Pflegeskandal ist ein Schlagwort, das in den Medienberichten für die Vernachlässigung, Misshandlung oder die wiederholte Verletzung der Berufspflichten von Pflegepersonal und deren administrativer Leitung (PDL) gegenüber Patienten und pflegebedürftigen Personen ebenso wie systematisch herbeigeführte Schädigungen von Patienten in Kliniken, Altenheimen bzw. von Kunden in der ambulanten Pflege benutzt wird. In Schlagzeilen von Zeitungen und Medien wird das Wort nicht einheitlich verwendet. Es kann sich dabei um Einzeltaten oder um einen wiederholt auftretenden gravierenden Mangel in einer Institution handeln. Dabei wird in vielen Artikeln damit gleichzeitig die Vorstellung verbunden, dass die jeweilige Institution nicht alles ihr Mögliche getan hat, um diese massiven Pflegefehler bzw. die Straftaten zu verhindern. Es geht bei diesem Begriff also um das Zusammentreffen von individuellem und kollektivem Fehlverhalten, das in der Öffentlichkeit Zweifel auslöst, ob die pflegerische Einrichtung nicht gerade das Gegenteil der Fürsorglichkeit bewirkt, die von ihr erwartet und von ihr in der Regel auch geleistet wird. Besonders chronisch Kranke und Senioren fallen derartigen Missständen leicht zum Opfer, da sie in einem besonders ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnis zum Pflegepersonal stehen. Wenn sie auf sich allein gestellt sind und keine Angehörige oder Betreuer für sie aktiv werden, könnten Vernachlässigung oder gar Straftaten ihnen gegenüber unentdeckt bleiben. Sie selbst rufen meist nicht die Polizei und klagen nur selten vor Gericht. An Demenz erkrankte Personen, die seit dem Jahr 2000 über sechzig Prozent der Bewohnerschaft von Pflegeheimen ausmachen, stehen einem eventuellen Fehlverhalten der pflegenden Institution und des Personals besonders hilflos gegenüber. Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass nicht irgendwo im deutschen Sprachraum über mindestens einen Fall von massiven "Mängeln" oder gar Verbrechen in einem Altenheim, einer Klinik berichtet wird. Dagegen war es im S
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