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Rechtsquelle (Nordrhein-Westfalen)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 27. Kapitel: Sauerland/Paderborn-Gesetz, Köln-Gesetz, Aachen-Gesetz, Gemeinheitsteilung, Denkmalschutzgesetz, Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster/Hamm-Gesetz, Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen, Bielefeld-Gesetz, Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen, Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe, Landespersonalvertretungsgesetz, Bonn-Gesetz, Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Hochschulfreiheitsgesetz, Ordnungsbehördengesetz, Kommunalwahlrecht, Kinderbildungsgesetz, Ruhrgebiet-Gesetz, Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter, Düsseldorf-Gesetz, Gesetz zur Neugliederung des Kreises Detmold, Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Kirchenaustrittsgesetz, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Lemgo-Gesetz, Geruchsimmissions-Richtlinie, Niederrhein-Gesetz, Archivgesetz Nordrhein-Westfalen, Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe, Landesorganisationsgesetz, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets. Auszug: Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn (Sauerland/Paderborn-Gesetz) vom 5. November 1974 war das neunte und letzte Gesetz des Zweiten Neugliederungsprogramms der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen. Es regelte die kommunale Neugliederung des Gebietes der Stadt Hagen und der heutigen Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Höxter, Märkischer Kreis, Olpe, Paderborn und Siegen-Wittgenstein. Jedoch wurden die bereits 1969 neu gegliederten Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis und Olpe kaum berührt, Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft. § 1 Stadt HagenDie amtsfreie Stadt Hohenlimburg sowie die Gemeinden Berchum (Amt Ergste) und Garenfeld (Amt Westhofen), allesamt aus dem Kreis Iserlohn, wurden in die kreisfreie Stadt Hagen eingegliedert. Diese wurde um Teile der Gemeinde Waldbauer, den Ortsteils Dahl der Stadt Breckerfeld und die zur Stadt Ennepetal gehörenden Teile der Haspertalsperre sowie kleinere Gebiete von Dortmund (Syburg) bzw. Nachrodt-Wiblingwerde (Lahmer Hase) erweitert. Der Rest der Gemeinde Waldbauer wurde in die Stadt Breckerfeld eingegliedert. Die Stadt Dortmund erhielt einige Grundstücke der Gemeinde Garenfeld und der Stadt Westhofen und gab dafür ihrerseits ein kleineres unbewohntes Gebiet an die neue Stadt Schwerte ab. § 2 Stadt IserlohnDie bisher kreisfreie Stadt Iserlohn sowie aus dem Kreis Iserlohn die amtsfreie Stadt Letmathe und die Gemeinden Hennen (Amt Ergste), Kesbern (Amt Hemer) und Sümmern (Amt Menden) wurden zur neuen Stadt Iserlohn zusammengeschlossen. Diese wurde um Teile der Stadt Hemer (Bilveringsen, Griesenbrauck und Westig) sowie einige Grundstücke der Gemeinde Ihmert ergänzt. § 3 Stadt HemerFünf Gemeinden des Amtes Hemer, nämlich die Stadt Hemer und die Gemeinden Becke, Deilinghofen, Frönsberg und Ihmert, wurden zur neuen Stadt Hemer zusammengeschlossen. Diese wurde um Teile der Gemeinde Garbeck und einige Grundstücke der Gemeinde Kesbern ergänzt. Das Amt Hemer wurde aufgelöst,
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