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Völkerrechtliche Probleme der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo

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Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14, 5 Punkte , Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), 73 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 17.02.2008 proklamierte der Premierminister des Kosovo mit den Worten "from today, we are proud, independent and free" einseitig die Unabhängigkeit des Kosovo. Nur wenige Minuten später reagierte das serbische Staatsoberhaupt in einer TV Rede an die Nation mit den Worten: "As long as the Serb people exist, Kosovo will be Serbia." Unterstützung erhielt das Kosovo mit den kurz darauf folgenden Anerkennungen durch eine Vielzahl von Staaten, unter anderem den USA, Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, Australien und Japan. Andere Staaten dagegen, wie Russland, Spanien und China, erklärten wiederum die Unabhängigkeit des Kosovo für unvereinbar mit dem Völkerrecht. So gab Russlands UN-Botschafter Vitaly Churkin am 17.02.2008 zu verstehen: "There is no legal basis for even considering the recognition of this unilateral declaration of independence." Bereits die Schilderungen dieser Ereignisse machen deutlich, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo in vielerlei Hinsicht völkerrechtliche Probleme aufwirft. Das Anliegen dieser Arbeit besteht darin, diese zu benennen und zu analysieren. Die grundlegende Problematik lässt sich dabei in drei Hauptpunkte unterteilen: Zum einen stellt sich die Frage des völkerrechtlichen Status des Kosovo nach dessen Unabhängigkeitserklärung, die untrennbar verknüpft ist mit der Frage der Rechtswirkungen der ausgesprochenen Anerkennungen auf eine zu prüfende Staatlichkeit des Kosovo sowie deren Rechtsfolgen. Zum anderen stellt sich die Frage der Existenz eines Sezessionsrechts aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Da das Kosovo seit 1999 auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates 1244 unter UN Verwaltung steht soll ferner untersucht werden ob sich aus der Resolution ein Sezessionsrecht der Kosovaren ableiten lässt. In diesem Zusammenhang soll ferner die Kompetenz des Sicherheitsrates zur einseitigen konstitutiven Statusbestimmung eines Teilgebiets eines UN Mitgliedstaats geprüft werden.
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