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Wertrelevanz von Patentinformationen im Kontext der Rechnungslegung

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Innovation befähigt Unternehmen zur Generierung von Wettbewerbsvorteilen und schafft damit eine Grundlage für ökonomischen Erfolg. Eine zeitlich begrenzte Ausschließlichkeit der Wissensnutzung kann durch die Anmeldung zum Patent gewährleistet werden. Nach den Vorschriften des deutschen HGB besteht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände jedoch ein Bilanzierungsverbot, so dass insbesondere für technologieorientierte Unternehmen ein wesentlicher Indikator für zukünftige Wertschöpfungspotenziale im Jahresabschluss nicht bzw. nur unzureichend erfasst wird. Anhand einer empirischen Analyse der Wertrelevanz von Patentinformationen generiert Andreas Trautwein theoriegeleitet Ansatzpunkte für eine Verbesserung des Informationswertes der Unternehmenspublizität im Rahmen des Standardsettingprozesses. Er wählt dabei einen großzahligen, konfirmatorischen Forschungsansatz im Modellrahmen von Feltham-Ohlson (1995) und leitet Implikationen für die Rechnungslegung und das Standardsetting hinsichtlich einer möglichen Berücksichtigung werterelevanter Informationen in der regulierten Berichterstattung ab.
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